Integrowth GmbH — Stand: März 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Integrowth GmbH, mit Sitz in der Schweiz (nachfolgend «Integrowth»), und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde»).
Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen von Integrowth, insbesondere in den Bereichen:
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Integrowth ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
Der Leistungsumfang ergibt sich aus:
Integrowth erbringt Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung, Automatisierung und Softwareintegration nach bestem Wissen und branchenüblichen Standards. Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag definiert.
Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand verrechnet.
Integrowth schuldet grundsätzlich eine sorgfältige Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Sofern nicht die Erreichung eines spezifischen Werkerfolgs vereinbart wurde, unterstehen die Leistungen dem Auftragsrecht (Art. 394 ff. OR).
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:
Der Kunde verpflichtet sich zudem, Integrowth umgehend über Änderungen an seinen IT-Systemen oder Drittsoftware-Lizenzen zu informieren, welche die Automationen beeinflussen könnten.
Der Kunde stellt sicher, dass die übermittelten Daten korrekt sind und keine Rechte Dritter verletzen.
Der Kunde ist verantwortlich für angemessene Datensicherungen seiner Systeme, bevor Integrowth Änderungen oder Integrationen vornimmt.
Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
Sofern die Integrowth GmbH der gesetzlichen Mehrwertsteuerpflicht unterliegt, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist Integrowth berechtigt:
Projektbasierte Leistungen können teilweise im Voraus oder in Teilzahlungen fakturiert werden.
Zur Leistungserbringung kann Integrowth Drittsoftware, Cloud-Services oder externe Plattformen einsetzen (z.B. Automationsplattformen, APIs, SaaS-Tools). Die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter gelten ergänzend.
Kosten für Drittsoftware trägt grundsätzlich der Kunde.
Integrowth haftet nicht für Änderungen, Funktionsänderungen, Preisanpassungen oder Ausfälle dieser Drittsoftware oder Plattformen.
Integrowth ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer oder Freelancer beizuziehen.
Integrowth verpflichtet solche Dritten zur Einhaltung der vertraglichen Pflichten, insbesondere hinsichtlich Vertraulichkeit und Datenschutz.
Integrowth bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemässe Leistungserbringung verantwortlich.
Die von Integrowth entwickelten Automationen basieren auf den Systemen des Kunden und APIs von Drittsoftware.
Aufgrund technischer Abhängigkeiten kann nicht garantiert werden, dass Prozesse unter allen Umständen fehlerfrei funktionieren.
Der Kunde ist verpflichtet, implementierte Automationen vor produktivem Einsatz angemessen zu testen.
Integrowth haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Daten des Kunden entstehen.
Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Fristen verlängern sich angemessen, wenn:
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Stromausfälle, Internet- oder Cloud-Ausfälle, Cyberangriffe, behördliche Massnahmen oder andere unvorhersehbare Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von Integrowth.
Bei projektbezogenen Leistungen erfolgt nach Abschluss eine Abnahme durch den Kunden.
Der Kunde hat die Leistungen innerhalb von 10 Arbeitstagen zu prüfen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gelten die Leistungen als abgenommen.
Die produktive Nutzung der Leistungen durch den Kunden gilt in jedem Fall als Abnahme.
Bei berechtigten Mängeln hat Integrowth das Recht auf Nachbesserung.
Integrowth gewährleistet, dass die Leistungen im Wesentlichen der vereinbarten Spezifikation entsprechen.
Gewährleistungsansprüche bestehen nur für wesentliche Mängel.
Keine Gewährleistung besteht für:
Gewährleistungsansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme der Leistungen.
Integrowth haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Integrowth unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Integrowth nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
In diesem Fall ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten an Integrowth bezahlte Vergütung beschränkt.
Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Die Integrowth GmbH ist berechtigt, Daten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gemäss den gesetzlichen Vorschriften (insb. Schweizer DSG) zu bearbeiten.
Sofern Integrowth im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, werden die Parteien bei Bedarf eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) abschliessen.
Der Kunde ist einverstanden, dass seine Daten für die Vertragserfüllung gespeichert und (sofern kein Widerspruch erfolgt) für eigene Marketingzwecke verwendet werden.
Integrowth ist berechtigt, Daten an Subunternehmer weiterzugeben, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist.
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemachten vertraulichen Informationen sowie Geschäftsgeheimnisse streng geheim zu halten und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Alle Rechte an Konzepten, Methoden, Softwarekomponenten und Dokumentationen verbleiben grundsätzlich bei Integrowth.
Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Ergebnissen, soweit dies zur Nutzung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
Eine vollständige Übertragung von Rechten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Integrowth ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und eine kurze Beschreibung des Projekts zu Marketingzwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Vertrauliche Informationen werden nicht veröffentlicht.
Support- oder Wartungsleistungen werden nur erbracht, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Details zu Reaktionszeiten, Wartungsfenstern und Supportumfang werden in separaten Vereinbarungen geregelt.
Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Als wichtiger Grund gelten insbesondere:
Nach Beendigung des Vertrags ist Integrowth berechtigt, Zugänge zu Kundensystemen zu entfernen sowie gespeicherte Projektdaten nach angemessener Frist zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Integrowth kann diese AGB jederzeit anpassen.
Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten Änderungen nur mit Zustimmung des Kunden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Integrowth GmbH, soweit gesetzlich zulässig.